Eine Körperbehinderung liegt vor, wenn eine Person durch eine Schädigung des Stütz- und Bewegungsapparates oder durch eine andere organische Beeinträchtigung in ihrer Bewegungsfähigkeit und damit in ihren Lebensvollzügen dauerhaft eingeschränkt ist.
Eine geistige Behinderung liegt vor, wenn der Intelligenzquotient unter 70 und somit eine Intelligenzminderung gegeben ist. Die Häufigkeit dieser Behinderungsform ist abhängig vom Grad der mentalen Retardierung und liegt bei 0,6 – 0,8 %. Ursache ist meist eine genetische Abweichung.
- Cerebralparese, auch infantile Cerebralparese: Symptome, die durch Hirnschädigungen vor, während oder nach der Geburt entstanden sind. Die Betroffenen sind im motorischen Bereich stark eingeschränkt, es können aber auch noch weitere Hirnareale geschädigt sein.
- Sehbehinderung und Blindheit: Von einer Sehbehinderung spricht man, wenn die Sehschärfe trotz bestmöglich angepasster Sehhilfen weniger als 0,3 beträgt. Eine Sehschärfe von weniger als 0,05 ist als hochgradige Sehbehinderung definiert. Um Blindheit handelt es sich bei einer Sehschärfe unter 0,02. Betroffene haben daher meist eine stark ausgeprägte taktile und auditive Wahrnehmung, um sich in der Umwelt orientieren zu können.
- Epilepsie: eine Erkrankung, bei der das Gehirn oder einzelne Hirnbereiche übermäßig aktiv sind und zu viele Signale abgeben. Dies löst die sogenannten epileptischen Anfälle aus. Dabei zucken manchmal nur einzelne Muskeln – es kann aber auch der gesamte Körper krampfen und man verliert das Bewusstsein.
- Down-Syndrom: auch Trisomie 21 genannt, ist eine angeborene Besonderheit, bei der das 21. Gen drei- statt zweimal vorliegt. Kinder mit Down-Syndrom besitzen daher 47 statt 46 Chromosomen. Sie haben meist ein typisches Aussehen und entwickeln sich körperlich und geistig erheblich langsamer als Kinder ohne Down-Syndrom.