Hier finden Sie alle relevanten Fragen & Antworten zum Thema Ergotherapie und allem was dazu gehört!
Ergotherapie beinhaltet die Prävention, Beratung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von individuellen psychischen oder körperlichen Schäden.
In der Praxis für Ergotherapie Franziska Hofstetter behandeln wir somit jegliche Einschränkungen in den oben aufgeführten Bereichen unter dem Aspekt einer ganzheitlichen Behandlung, um ein möglichst eigenständiges und uneingeschränktes Handeln zu ermöglichen .
Wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen eine ergotherapeutische Behandlung benötigt, ist eine Verordnung des Arztes Grundvoraussetzung.
Ergotherapeuten dürfen ausschließlich auf ärztliche Verordnung hin therapieren.
Eine solche Verordnung erhalten Sie von Ihrem Haus- bzw. Kinderarzt, Neurologen oder weiteren Fachärzten.
Melden Sie sich gerne direkt bei uns, telefonisch oder kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten mit der Verordnung direkt vorbei. Wir werden zeitnah einen Termin zur ergotherapeutischen Befunderhebung, Erstbehandlung und individuellen Beratung vereinbaren. Die hieraus gewonnenen Informationen ergeben zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlage für die individuelle Auswahl der Behandlungsmethoden/Therapieansätze.
Je nach Verordnung des Arztes dauert eine Therapieeinheit 30, 45 oder 60 Minuten. In der Regel kommen Sie zwischen 1-3 mal wöchentlich in unsere Praxis.
Die Gesamtverordnungsmenge ist in den Heilmittelrichtlinien für die einzelnen Störungsbilder festgelegt. Diese ist abhängig vom Grund der Therapie und auch davon, wie intensiv Sie zu Hause üben.
Beim Erstgespräch/Anamnese ist es wünschenswert, wenn Sie als Eltern oder Begleitperson dabei sind. Im weiteren Therapieverlauf kommen die Kinder dann in der Regel alleine in den Therapieraum. Am Ende jeder Stunde (5-10 Minuten) bekommen Sie berichtet, was gemacht wurde und was Sie daheim fortführen sollten.
Bei Patienten, die aufgrund einer chronischen Erkrankung nur bedingt handlungsfähig sind, können Sie natürlich jederzeit in der Therapie dabei sein.
Sofern wir Ihnen Hausaufgaben mitgeben, sollten diese auch erledigt werden, um die Therapie bestmöglich zu unterstützen und den Behandlungsverlauf zu beschleunigen.
Gesetzlich versicherte Patienten die älter als 18 Jahre alt sind, müssen eine Zuzahlung leisten. Pro Verordnung sind dies 10 Euro plus 10 % der Behandlungskosten. Eine Befreiung dieser Kosten ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich. Den Eigenanteil bezahlen Sie direkt an uns und wir berechnen das direkt mit Ihrer jeweiligen Kasse.
Privatpatienten erhalten eine seperate Rechnung. Inwieweit dies von Ihrer Kasse übernommen wird, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
Natürlich kann die Therapie auch bei Ihnen vor Ort oder in bestimmten Einrichtungen stattfinden. Voraussetzung hierfür ist der Hinweis auf der jeweiligen ärztlichen Verordnung.
Für einen reibunglosen Praxisablauf bitten wir Sie nicht wahrnehmbare Termine rechtzeitig bei uns zu melden, da die Krankenkassen nur Termine bezahlt, die auch tatsächlich stattgefunden haben.
Aufgrund eines Aufzuges ist unsere Praxis auch für Rollstuhlfahrer frei zugänglich. Parkplätze finden Sie direkt gegenüber der Praxis.
Ja! Bei einer Lese- und Rechtschreib-Störung (LRS) handelt es sich um eine umschriebene und eindeutige Beeinträchtigung beim Erwerb der Fertigkeit des Lesens und damit häufig verbundenen Beeinträchtigung des Erwerbs der Fertigkeiten des Schreibens. Die LRS ist wie die Dyskalkulie als eine Teilleistungsstörung anzusehen.
In der Ergotherapie wird der Fokus der Behandlung zunächst auf grundlegende Störungen gerichtet, wie häufig auftretende Aufmerksamkeitsstörungen oder auch selten auftretende visuell-räumliche Wahrnehmungsstörungen. Weiterführend wird am lautgetreuen Schreiben gearbeitet.